Der Hersteller Eisai hatte das Epilepsie-Medikament vom Markt genommen, da er sich mit den Krankenkassen nicht auf einen Preis einigen konnte. Über diesen Fall berichtete jetzt der SWR in seiner Sendung „Report Mainz“.
Den Verhandlungen für die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen vorgeschaltet ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Das Gremium sah im Vergleich zu anderen Epilepsie-Medikamenten, die sich bereits auf dem Markt befinden, einen Zusatznutzen nicht ausreichend belegt. Nach dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) darf ein Präparat ohne Zusatznutzen jedoch nicht mehr kosten als ein bereits vorhandenes.
Der ärztliche Direktor des Epilepsiezentrums in Kork, Prof. Bernhard Steinhoff, kann die Vorgehensweise des G-BA nicht nachvollziehen, zumal die Anfallsfreiheit von Patienten Zusatznutzen genug sein müsste. Erstatten die Krankenkassen das Medikament ab April nicht mehr und es passiere etwas, dann erfülle das „fast schon den Straftatbestand der Körperverletzung“, sagte Steinhoff gegenüber Report Mainz.
G-BA nutzte Spielräume nicht aus
Auch der Bielefelder Gesundheitsökonom Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums, glaubt, dass der G-BA seine Spielräume hätte besser ausnutzen können. Entscheidungen über einen Zusatznutzen sollten nicht nur aufgrund von Studiendesigns getroffen werden, erklärte Greiner, der auch Wissenschaftlicher Beirat des IQWiG ist.
In der Vergangenheit hatten Prof. Dr. Christian Elger von der Uniklinik Bonn und Patientenvertreter das Vorgehen kritisiert und gefordert, die bisherige Praxis zu überdenken. Der Bundeselternverband Epilepsie und der Landesverband Epilepsie Bayern hatten im vergangenen Jahr eine Bundestagspetition ins Leben gerufen. Damit setzen sie sich dafür ein, dass Epilepsie-Arzneimittel generell vom AMNOG-Verfahren befreit werden. Die Petition befindet sich nach Angaben der Patientenvertreter weiterhin in der Prüfung.