Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.
Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.

Transparenz bei Pharmaunternehmen hoch im Kurs

Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) bearbeitete im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Hinweise auf fragwürdiges Pharma-Marketing als im Vorjahr. Das geht aus dem FSA-Jahresbericht hervor, der jetzt veröffentlicht wurde.

82 Mal wurden Marketingaktivitäten von Pharma-Firmen im Jahr 2014 beanstandet, 2013 waren es noch 39. Von den 82 Fällen wurden sieben von Mitgliedern des FSA angezeigt, 19 vom Vorstand, drei durch einen Vorstandsbeschluss und 53 von Dritten.

Wesentliche Themen der Verfahren waren die Transparenzpflichten beim Sponsoring sowie die Umsetzung des neuen, vollständigen Geschenkeverbots. Zu den Brennpunkten des Interesses von Mitgliedern und Dritten gehörten die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und die Vertragsgestaltung mit Ärzten, heißt es im Jahresbericht.

Keine Beanstandung in 68 Fällen

Bis Ende Dezember 2014 schloss der FSA 75 Verfahren ab. In lediglich drei Fällen erfolgten Abmahnungen sowie anschließende Unterlassungserklärungen der Unternehmen, vier Verfahren wurden laut Jahresbericht in der ersten und zweiten Instanz rechtskräftig entschieden. 68 Fälle stellte der FSA laut Jahresbericht ein, “weil die Beanstandungen unzulässig bzw. unbegründet waren”.

Die deutliche Zunahme der Anzeigen erklärt FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener mit einem zunehmenden Interesse an lauterer Pharmawerbung. “Die Öffentlichkeit interessiert sich imer stärker für die freiwillige Selbstkontrolle und vertraut in die Arbeit der FSA.” Alle Gruppen der Gesellschaft würden das Handeln der Pharmaindustrie interessiert verfolgen und bei zweifelhaften Sachverhalten Aufklärung fordern, sagte Diener.

Bei Unterlassungsverpflichtungen nach Kodexverstößen kann der FSA Geldstrafen zwischen 5.000 und 400.000 Euro zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängen.

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