Das Portal Onkopedia informiert unter „Arzneimittel Bewertung“ gleichermaßen über G-BA-Bewertungen und aktuelle medizinische Erkenntnisse. Die Vorstellung des Portals bei der DGHO-Pressekonferenz geriet angesichts der Diskussion um die Ursachen seiner Einrichtung allerdings ein wenig in den Hintergrund. Prof. Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO), wirkte ob der jüngsten Entwicklungen verärgert: „Ich habe die große Sorge, dass die G-BA-Bewertungen missbraucht werden, um eine Rationierung der Krebsmedikamente zu erreichen.“ Es dürfe nicht angehen, dass aus Kostengründen Patienten wirksame Medikamente vorenthalten würden. Als Beispiel nannte er die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, die die Mediziner dazu angehalten habe, nur Präparate mit einem Zusatznutzen zu verordnen. „Das wäre eine enorme Einschränkung!“, beklagte der BNHO-Vorsitzende.
Auch Medikamente ohne Zusatznutzen nötig
Der Irrglaube, sobald der G-BA eine negative Nutzenbewertung gefällt hat, sage das etwas zur Wirksamkeit eines Arzneimittels aus, war ebenso Thema. „Wir brauchen auch die Medikamente, denen kein Zusatznutzen zugesprochen wurde“, so Prof. Schmitz. Es entwickelten sich beispielsweise Resistenzen und dann käme eben ein Arzneimittel ohne Zusatznutzen in Frage. Bei anderen wiederum stellt sich – und dafür gibt es zahlreiche Beispiele – der Nutzen der Präparate für Patienten weit nach der Zulassung und Nutzenbewertung heraus. Fielen diese jedoch aus der Versorgung, hätte das enorme Nachteile für Krebspatienten.
Insgesamt begrüße die DGHO generell das AMNOG-Verfahren mit einer frühen Nutzenbewertung, sagte Prof. Carsten Bokemeyer, Geschäftsführender Vorsitzender der ärztlichen Fachgesellschaft. Es handele sich jedoch um ein Preisfindungsinstrument. Daher sei eine differenzierende Einordnung der medikamentösen Therapie notwendig. „Die alleinige Zulassung eines Medikamentes definiert keinen Therapiestandard, das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung ist nicht gleichbedeutend mit einer Therapieleitlinie“, erklärte Prof. Bokemeyer und er betonte: „Das Wirtschaftlichkeitsgebot ersetzt keine individuelle patientenorientierte Behandlung.“
Beratungen über spätere Nutzenbewertungen laufen
Prof. Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, zog in Zweifel, ob eine frühe Nutzenbewertung für alle Präparate geeignet sei. Für eine Reihe von Arzneimitteln kann er sich eine spätere Nutzenbewertung vorstellen, die nach den gleichen Prinzipien funktioniere. „Es käme dadurch sozusagen zu einer Wiederverhandlung nach einer gewissen Zeit“, erläuterte der Onkologe. Zu diesem Thema, so Wörmann, liefen bereits Beratungen mit der Politik.