Seit der Einführung des Medikaments im September 2012 wurden nach Angaben des Herstellers mehr als 5000 Patienten in Deutschland mit dem Wirkstoff Perampanel behandelt. Die Krankenkassen können nach der Einstellung des Programms im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Kosten für den Import aus einem anderen EU-Land übernehmen. Das erfordert jedoch Hartnäckigkeit und Widerspruchswillen von den Patienten. „Es ist definitiv umständlicher“, sagt Susanne Fey, Vorsitzende des Epilepsie Bundes-Elternverband (e.b.e).
Krankenkassen verweigern Kostenübernahme bei Epilepsie-Medikament
Beim Verband haben sich schon einige Betroffene gemeldet, bei denen die Kassen die Kostenübernahme abgelehnt haben. Die Begründungen sind laut e.b.e teilweise leicht zu widerlegen. Sie reichten von „nicht zugelassen“ bis hin zu der Aussage, dass es sich bei Epilepsie um keine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität beeinträchtigende Erkrankung handele. Einer älteren Patientin habe eine Krankenkasse mitgeteilt, sie müsse dann andere Medikamente ausprobieren, berichtet Fey. Ein Lichtblick sei die Initiative einer Krankenkasse aus Baden-Württemberg gewesen, die Patienten angeschrieben und ihnen geraten habe, das Schreiben in der Apotheke vorzulegen. Darin hatte die Krankenkasse gesagt, dass sie die Kosten übernehme.
Kritik an Nutzenbewertung bei Epilepsie-Arzneimitteln
In der Vergangenheit hatten Patienten und Ärzte den Umgang des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Nutzenbewertung kritisiert. Das Gremium sah auch bei Fycompa einen Zusatznutzen nicht ausreichend belegt. „Unter den aktuellen Rahmenbedigungen beurteilen wir die Chancen als sehr gering, dass für neue Antikonvulsiva (Antiepileptika) ein Zusatznutzennachweis erbracht werden kann“, erklärt der Hersteller auf Anfrage von Pharma Fakten. Das Problem sei, dass sich in einer direkten Vergleichsstudie der individuelle Zusatznutzen für Patienten nicht abbilden lasse; die Krankheitsverläufe seien zu unterschiedlich. Diese Sichtweise vertritt auch die Deutsche Gesellschaft für Epileptologie (DGfE).
G-BA-Entscheidung lässt Praxiserfahrung außer Acht
„Diese auf methodischen anstatt klinischen Überlegungen beruhenden Beschlüsse widersprechen der Ansicht und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Epileptologie e.V. (DGfE), wie der Zusatznutzen neu zugelassener Antiepileptika zu bewerten sei“, kritisiert Eisai die Vorgehensweise des Gremiums. Die Entscheidung des G-BA vom November 2014 lasse die deutsche Praxiserfahrungen außer Acht. Immerhin habe eine multizentrische Beobachtungsstudie an neun Epilepsiezentren in Deutschland und Österreich die Wirksamkeit der Behandlung mit dem Wirkstoff Perampanel belegt.
Petition Thema der Bundespolitik
Um Epilepsie-Arzneimittel künftig generell vom AMNOG-Verfahren zu befreien, hat der Epilepsie Bundes-Elternverband im Juni 2015 zusammen mit anderen Initiativen eine Bundestagspetition gestartet. Am 11. April haben die Initiatoren die Möglichkeit, ihr Anliegen in Berlin vor den Mitgliedern des Petitionsausschuss vorzutragen. Eine Entscheidung fällt an diesem Tag noch nicht.