Prof. Bertram Häussler  Leiter des IGES Instituts  wünscht sich  dass wissenschaftliche Experten noch stärker und transparenter bei der Nutzenbewertung einbezogen werden. Als Vorbild sieht er hier Großbritannien. Foto: © IGES Institut
Prof. Bertram Häussler Leiter des IGES Instituts wünscht sich dass wissenschaftliche Experten noch stärker und transparenter bei der Nutzenbewertung einbezogen werden. Als Vorbild sieht er hier Großbritannien. Foto: © IGES Institut

Zusatznutzen-Bewertung – Sachverständige finden zu wenig Gehör

Die Meinung von Fachgesellschaften und Berufsverbänden findet bei der Bewertung des Zusatznutzes durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wenig Gehör. Laut einer Studie des IGES Institut weichen die Einlassungen der Sachverständigen in drei Vierteln aller AMNOG-Verfahren von der Beurteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) ab.

„Das Ausmaß unterschiedlicher Bewertungen überrascht, urteilen doch alle auf der Basis der gleichen Daten und Methoden der evidenzbasierten Medizin“, sagt Hans-Holger Bleß, Studien- und Bereichsleiter Versorgungsforschung am IEGS Institut in einer Pressemitteilung des Instituts.

Gerade medizinische Fachgesellschaften haben sich in den vergangenen Jahren immer mehr eingebracht. Insgesamt beteiligten sich 60 verschiedene Fachgesellschaften, Berufsverbände und Arbeitsgruppen an 112 (82 Prozent) der untersuchten AMNOG-Verfahren. „Mit ihrer intensiven Beteiligung tragen wissenschaftliche Experten zu einer sachgerechten Nutzenbewertung bei. Ihre Einbindung sollte gestärkt werden und transparenter erfolgen“, sagt Prof. Bertram Häussler, Leiter des IGES Instituts. In Großbritannien setze sich zum Beispiel das Beschlussgremium anders als der G-BA zu zwei Dritteln aus Vertretern der Wissenschaft und ambulant tätigen Ärzten zusammen.

G-BA stimmt häufiger mit Arzneimittelkommission überein

Bei den Einlassungen der Sachverständigen ging es vor allem um patientenrelevante Zusatznutzen, Vergleichstherapien sowie Endpunkte, an denen der Zusatznutzen gemessen wird. Beim Zusatznutzen unterscheidet sich die Meinung der Fachgesellschaften in 54 Prozent der Verfahren vom IQWIG. Auch bei Vergleichstherapien (43 Prozent) und den Endpunkten (47 Prozent) sind deutliche Abweichungen zu erkennen. Die Fachgesellschaften erkennen in 84 Prozent einen höheren Zusatznutzen als die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) mit 18 Prozent. Anderseits stimme laut Studie der G-BA häufiger mit der AkdÄ überein. Dies geschehe in 69 Prozent gegenüber 51 Prozent der Stellungnahmen.

Drittmeinungen sind nicht nur durch Fachgesellschaften vorgesehen. Auch das IQWIG greift auf die Beurteilung durch externe Experten zurück. Allerdings empfinden diese laut einer IGES-Umfrage die Bearbeitungszeit, Aufklärung und Verwertung ihrer Stellungnahmen als unzureichend.

Studie untersuchte 136 Verfahren

Die IGES-Studie „Auswirkungen von Stellungnahmen der Wissenschaft in der Nutzenbewertung von Arzneimitteln“ wurde vom Pharmaunternehmen Takeda in Auftrag gegeben. Sie hat sämtliche regulär abgeschlossenen 136 Verfahren von 2011 bis August 2015 untersucht.

Foto: IGES Institut

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