Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.
Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.

Große Unternehmen setzen auf Transparenz

Das Warten hat bald ein Ende. Der europäische Pharma-Dachverband EFPIA will kommenden Juni seinen ersten Bericht zu seinem im Juni 2013 verabschiedeten Transparenzkodex vorlegen. Die Mitgliedsunternehmen haben sich darin freiwillig dazu verpflichtet, alle Zahlungen und nicht finanzielle Zuwendungen an Ärzte, andere Heilberufler und Organisationen des Gesundheitswesens offenzulegen. Pharma Fakten hat sich angeschaut, welche Verhaltensregeln sich Unternehmen in anderen Branchen gegeben haben.

Eine Reihe deutscher Konzerne folgt den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), der von einer gleichnamigen Regierungskommission formuliert wurde.  Zu diesen Unternehmen zählt auch der Automobilhersteller BMW. Dort sind „Zuwendungen an Geschäftspartner und Journalisten nur in angemessenem Umfang gestattet“, heißt es im BMW-Verhaltenskodex.  Ein wesentlicher Punkt in der Korruptionsbekämpfung des Unternehmens ist, die Geschäftspartner ebenfalls in die Pflicht zu nehmen. Vertreter öffentlicher Institutionen wie Beamte, Richter, Politiker oder Abgeordnete dürfen keine „Geschenke, Zuwendungen oder Einladungen erhalten, die ihre Unabhängigkeit in Frage stellen könnten und rechtswidrig sind“, heißt es dort. „Facilitation payments“, also Schmiergeldzahlungen, gelten laut der Compliance-Leitlinien von BMW als „unzulässig“. Geschäfte sollen ausschließlich aufgrund sachlicher Kriterien erfolgen. Festgelegte Wertegrenzen sollen den Mitarbeitern bei der Beurteilung der Angemessenheit als Richtschnur dienen.

RWE lehnt Geldgeschenke ab

Der Energiekonzern RWE lehnt Geldgeschenke strikt ab. Solche Zuwendungen von Dritten dürfen weder gefordert, entgegengenommen, angeboten oder gewährt werden. Das Unternehmen verpflichtet sich weiterhin auf Parteispenden zu verzichten. Es dürfen auch keine Mitarbeiter beschäftigt werden oder eine Beratertätigkeit übernehmen, die hauptberuflich öffentliche Ämter ausüben.

Anders sieht es in der Versicherungsbranche aus. Dort dienen Geschenke, andere Vergünstigungen oder die Einladung zu Veranstaltungen bis zu einem gewissen Grad dazu, Geschäftsverbindungen aufzubauen oder zu festigen, wie die Verhaltensleitlinien der Allianz feststellen. Dies dürfe allerdings nicht „die professionelle Unabhängigkeit der Beteiligten in Frage stellen“, heißt es. Die Annahme von Geschenken sei nicht generell untersagt, sie müsse nur unterbleiben, wenn die Unabhängigkeit der Mitarbeiter oder der Ruf des Unternehmens gefährdet seien. Geschenke oder Einladungen, die den angemessenen Respekt vor dem öffentlichen Amt oder der politischen Rolle zum Ausdruck bringen, sollten nur durch oder im Auftrag der Geschäftsführung gemacht werden, lautet die Vorgabe im Leitfaden. Politische Spenden und Beiträge an politische Parteien müssen von der Geschäftsführung entschieden und offengelegt werden. Falls Mitarbeiter „in redlicher Absicht“ auf Verstöße gegen den Kodex hinweisen, sich diese Berichte jedoch als unbegründet erweisen, verpflichtet sich der Konzern den Hinweisgeber zu schützen.

Verhältnis zu Zuwendungen und Geschenken

Auch beim Bauunternehmen Hochtief werden solche Informationen von Mitarbeitern – sofern rechtlich vertretbar – vertraulich behandelt. Generell gilt auch bei Hochtief die Maßgabe: Geschenke oder Zuwendungen dürfen geschäftliche Entscheidungen oder Transaktion nicht beeinflussen. Es dürfen auch keine Makler oder Berater eingesetzt werden, um die Regelungen zu unterwandern. „Zuwiderhandlungen werden regelmäßig mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet“, heißt es im Code of Conduct des Unternehmens.

Viele Pharmaunternehmen haben schon längst ihre Verhaltensrichtlinien auf den Transparenzgedanken hin ausgerichtet. Die Arzneimittelhersteller haben sich eigene Compliance-Leitlinien auferlegt und dadurch beispielsweise die Höhe der Vergütungen gegenüber Ärzten und anderen Heilberufen limitiert. Neben dem EFPIA-Transparenzkodex gibt außerdem der Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) Transparenzleitlinien für deutsche Unternehmen vor. So werden etwa Zahlungen an Patientenorganisation und Selbsthilfegruppen offen- und Obergrenzen für Spenden an solche Organisationen festgelegt.

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