Besonders in Hessen mehrten sich zuletzt Zeitungsartikel über Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln. Betroffen waren laut den Berichten Mittel gegen Krebs, Schilddrüsenhormone sowie Diabetesmedikamente. Nach den Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) kann von gravierenden Versorgungsschwierigkeiten jedoch nicht die Rede sein. „Die Arzneimittelversorgung ist nicht gefährdet“, betont BMG-Pressereferent Oliver Ewald im Gespräch mit Pharma Fakten. Auch Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bestätigt dies: „Aktuell liegen uns keine Rückmeldungen aus den Regionen zu Lieferengpässen vor.“ Gleiches berichtet Ann Marini, Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes: „Unseren Fachleuten ist davon nichts bekannt.“ In der Regel erfasse das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Medikamente, bei denen mit Lieferverzögerungen oder –ausfällen zu rechnen ist.
Frühwarnsystem für Lieferengpässe bei Arzneien
Dieses Frühwarnsystem ist seit dem vergangenen Jahr in Betrieb. Pharmaunternehmen können hierbei dem Bundesinstitut Produktionsausfälle oder –verzögerungen einfach melden, sobald absehbar ist, dass ein Arzneiprodukt zwei Wochen lang nicht lieferbar ist. Ende August 2014 waren auf der BfArM-Liste 19 Arzneien aufgeführt. Zusätzlich informiert dieses Dokument über Ersatz-Präparate. Auffällig dabei: Häufiger wurden einfach andere Packungsgrößen empfohlen. „In den meisten Fällen gibt es Alternativen“, erklärt Ewald vom BMG, der überdies Wert darauf legt zu differenzieren. Denn Lieferschwierigkeiten bei einzelnen Apotheken seien kein Hinweis auf die Gefährdung der Grundsicherung, also der Versorgung mit Arzneien. „Lieferengpass ist nicht mit Versorgungsengpass gleichzusetzen.“
Das zurzeit genutzte Frühwarnsystem geht manchen dennoch nicht weit genug. KBV-Pressesprecher Stahl sagt: „Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln darf es nicht geben. Um die Bevölkerung stets gut versorgen zu können, haben wir schon im Januar 2013 den Aufbau einer nationalen Arzneimittelreserve gefordert.“ Grundsätzlich sei es zudem aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wichtig, dass Krankenkassen keine Rabattverträge mit nur einem einzigen Hersteller schließen.
Verbände sehen Veränderungsbedarf
Die Pharmaunternehmen selbst sehen Veränderungsbedarf, um künftig weiterhin verlässlich Arzneimittel liefern zu können. „Verträge mit und Vergütungen durch die Kassen sollten so gestaltet sein, dass den Leistungserbringern Spielraum für Lager- und Reservekapazitäten bleibt“, heißt es beim Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa). Außerdem fordert der vfa den Verzicht auf Ausschreibungen im Impfstoffmarkt. Stattdessen seien individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen einzelnen Herstellern und Krankenkassen denkbar.
Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (bpi) hatte betont, dass im ambulanten Bereich Probleme nur da aufgetreten seien, wo aufgrund von Rabattverträgen einzelne Hersteller nicht liefern können. Apotheker hätten als allererste mit genau solchen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen, als einzelne ausländische Anbieter ihre Rabattvertragsverpflichtungen nicht hätten erfüllen können. “Krankenkassen müssen bei ihren Rabattverträgen endlich auch die Versorgungssicherheit einplanen. Es ist unbedingt notwendig, hier nicht nur den Blick auf maximale Einsparungen, sondern auch auf ein breiter angelegtes Anbieterportfolio und somit beständige Lieferfähigkeit zu legen”, sagte Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender BPI-Hauptgeschäftsführer.