Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.
Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.

Neues Pharmagesetz soll dieses Jahr beschlossen werden

Umsatzschwelle, Preismoratorium und vertrauliche Erstattungspreise – diese Kernpunkte des sogenannten Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG) sind öffentlich bekannt geworden. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) dient als Grundlage für die Reform des AMNOG.

Dem Referentenentwurf zufolge will das BMG eine Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro für das erste Zulassungsjahr von neuen Medikamenten einführen. Wird dieser Betrag überschritten, kommt der zwischen Arzneimittelherstellern und den Krankenkassen ausgehandelte Erstattungspreis zum Tragen. In der Vergangenheit wurde diese vorgesehene Schwelle selten überschritten. Im vergangenen Jahr hatten beispielsweise zwei Hepatitis-C-Medikamente und ein Arzneimittel zur Behandlung von Multipler Sklerose über diesem Wert gelegen.

Auch das Preismoratorium für Arzneimittel wird andauern. Laut Referentenentwurf soll  die erneuerte Laufzeit im Jahr 2022 enden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) spart nicht mit Kritik an der geplanten Fortsetzung. „Schon dieser Punkt, das heißt das faktische Einfrieren auf dem Preisstand vom 1. August 2009 für einen derart langen Zeitraum, wird nicht für eine bessere und schon gar nicht für eine sichere Arzneimittelversorgung sorgen“, sagte Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender in einer Pressemitteilung. “Angesichts der in den letzten Jahren historisch guten Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung das Preismoratorium nicht nur nicht aufzuheben, sondern bis 2022 zu verlängern und dabei insbesondere dem pharmazeutischen Mittelstand weiter zu schaden, sei nicht akzeptabel. „Hier sind Änderungen dringend erforderlich“, so Zentgraf. Immerhin – das grundsätzlich starre Reglementierungsinstrument Preismoratorium erhält eine leichte Modifikation. Ein Inflationsausgleich soll dabei ab 2018 berücksichtigt werden.

Vertraulichkeit bei ausgehandelten Erstattungspreisen

Weitere Einsparungen bei den Arzneimittelausgaben verspricht sich das BMG durch Vertraulichkeit bei den ausgehandelten Medikamentenpreisen. Dadurch könnten niedrigere Erstattungsbeträge vereinbart werden, heißt es im Referentenentwurf und: „Dadurch entsteht ein dämpfender Effekt auf die Ausgabenentwicklung.“ Deutschland steht als Referenzpreisland für Arzneimittel im Fokus vieler anderer Märkte. Für international tätige Unternehmen wie Arzneimittelhersteller hat der hierzulande ausgehandelte Betrag zentrale Bedeutung.

Die Umsetzung des AM-VSG noch in diesem Jahr ist sehr wahrscheinlich. Nach Angaben des BMG dauere die Abstimmung im zuständigen Ressort zwei bis drei Monate. Anschließend berät das Kabinett über den dann vorliegenden Gesetzesentwurf, bevor darüber im Bundestag abgestimmt wird.

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