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Verpflichtende Impfberatung – BVKJ sieht Klärungsbedarf

Dr. Thomas Fischbach vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt die Idee einer verpflichtende Impfberatung für Eltern grundsätzlich. Er sieht bei der Umsetzung jedoch Klärungsbedarf.

Im Präventionsgesetz, das im kommenden Jahr verabschiedet werden soll, will die Bundesregierung eine verpflichtende Impfberatung für Eltern verankern. Der Grund: Kinderkrankheiten wie Masern oder Mumps sind hierzulande nicht ausgerottet, weil die Impfraten zu niedrig sind. Im Interview mit Pharma-Fakten macht Dr. Thomas Fischbach keinen Hehl daraus, dass er vielmehr eine allgemeine Impfpflicht bevorzugen würde.

Wird die Pflicht zur Beratung die Impfraten erhöhen?

Dr. Thomas Fischbach: Dies ist theoretisch möglich, aber rein spekulativ und bleibt abzuwarten. Hier wird es ganz wesentlich auf die Ausgestaltung der Impfberatung ankommen. Eine Verbesserung der Impfraten könnte aber zudem dadurch erreicht werden, dass die Krankenkassen ihre Versicherten besser und vor allem sachlich korrekter über Impfungen beraten würden. Die Mitteilungen einiger Kassen auf ihren Homepages beispielsweise zur HPV-Impfung (Gebärmutterhalskrebsimpfung) sind sachlich falsch und schaden dem Impfgedanken, was man an der unzureichenden Impfrate bei der HPV-Impfung erkennen kann. Auch unwissenschaftliche, oftmals von großer Kenntnislosigkeit geprägte Stellungnahmen von Politikern, auch Gesundheitspolitikern, zu Impfungen sind den Impfzielen in Deutschland sehr abträglich.

Wie bewerten Sie die künftig verpflichtende Impfberatung?

Fischbach: Eine Impfberatung vor dem Kitabesuch, wie von Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe angedacht, ergibt Sinn und wird vom BVKJ begrüßt. Allerdings ersetzt sie nicht eine verpflichtende Dokumentation des Impfstatus vor Kindergartenaufnahme. Es ist noch völlig ungeklärt, wer zu welchen Bedingungen diese Impfaufklärung leisten soll. Eigentlich wäre dies Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der jedoch vielerorts personell dazu kaum in der Lage sein dürfte. Wenn niedergelassene Ärzte diese Aufgabe erbringen sollen, wird dies nicht ohne Leistungshonorierung möglich sein.

Glauben Sie, dass eine allgemeine Impfpflicht künftig möglich wäre?

Fischbach: Angesichts immer wieder auftretender Fälle von schwersten Behinderungen oder Todesfällen infolge nach Masern (subakuter sklerosierender Panenzephalitis/SSPE) halte ich eine Impfpflicht für wünschenswert. Eine generelle Impfpflicht wird in Deutschland aus meiner Sicht jedoch nicht durchsetzbar sein, weil hierzu der politische Wille fehlt. Sinnvoll und möglich wäre aber beispielsweise eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen wollen. Dies fordert der BVKJ schon lange. Bisher hat sich die NRW-Landesregierung noch nicht einmal dazu entschließen können, den Impfstatus vor Eintritt in die Kita verpflichtend dokumentieren zu lassen. Und das, obwohl durch die zunehmende U-3-Betreuung gegen Masern ungeimpfte Säuglinge Kindertageseinrichtungen besuchen und dadurch unverantwortlicherweise einem Erkrankungsrisiko ausgesetzt werden.

Zur Person:

Dr. Thomas Fischbach ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin und praktiziert in einer Gemeinschaftspraxis in Solingen. Beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ ist er Mitglied des Bundesvorstands sowie Landesverbandsvorsitzender in Nordrhein

Foto: privat

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