Der BPI hat eine Broschüre für Patient:innen veröffentlicht, die sie von Diagnosestellung über die Behandlung bis hin zur Nachsorge unterstützen kann. Foto: ©iStock.com/YakobchukOlena
Der BPI hat eine Broschüre für Patient:innen veröffentlicht, die sie von Diagnosestellung über die Behandlung bis hin zur Nachsorge unterstützen kann. Foto: ©iStock.com/YakobchukOlena

Neuer Ratgeber: „Patientenrechte gehen jeden etwas an“

Das deutsche Gesundheitssystem gleicht einem Dschungel: Es ist unglaublich komplex. Für Patient:innen kann es eine große Herausforderung sein, den richtigen Weg zu finden, damit sie die bestmögliche Versorgung erhalten. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat daher eine Broschüre veröffentlicht, um Betroffene zu unterstützen. Sie enthält nicht nur Tipps im Fall von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung – sie informiert auch über die Rechte, die Patient:innen haben. Im Behandlungsprozess sollten sie „Bescheid wissen und mitreden dürfen“, so BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.

„Patientenrechte gehen jeden etwas an“, findet Joachimsen. Müssen Mediziner:innen mich über mögliche Behandlungsfehler aufklären? Wann kann ich eine ärztliche Zweitmeinung einholen? Solche Fragen sind in Deutschland im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie durch das Patientenrechtegesetz geregelt. Und da steht so einiges drin – 568 Seiten hat allein das SGB V. Der BPI hat „Wissenswertes für Patienten von Diagnosestellung bis Nachsorge“ in einer Broschüre zusammengefasst. „Mit unserem Alltagsbegleiter wollen wir praxisbezogen über Unterstützungsmöglichkeiten und Patientenrechte informieren“, erklärt Joachimsen.

BPI-Patientenbroschüre: Von Diagnose bis Nachsorge

Dr. Kai Joachimsen vom Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
Dr. Kai Joachimsen vom BPI. Foto: BPI

Dabei nimmt der Ratgeber sechs Bereiche in den Blick:

  • Diagnose & Therapieentscheidung: Da geht es unter anderem um Arztsuche und Terminvermittlung, die Rechte auf Information und Aufklärung sowie auf Selbstbestimmung und Einsicht in die Patientenakte. Wichtig ist es etwa zu wissen, dass Ärzt:innen nicht allein über die beste Therapie entscheiden. „Auf der Grundlage des Konzepts Shared Decision Making […] fällt der Arzt jegliche Entscheidungen mit dem Patienten gemeinsam. Das bedeutet, dass jeder Eingriff und jede Behandlung nur mit Ihrer Einwilligung durchgeführt werden dürfen.“
  • Therapie: „Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung“, heißt es. Für eine optimale Therapie sollten Patient:innen mit dem medizinischen Personal zusammenarbeiten. Welche Kosten werden von der Krankenkasse übernommen? Und was kommt nach einem Klinikaufenthalt? All das ist in der Broschüre nachzulesen.
  • Versorgung mit Medikamenten: Welche Leistungen gibt es auf welchem Rezept (rosa, blau, grün)? Und was ist eigentlich eine App auf Rezept? Wer hat Anspruch auf Heil- und Hilfsmittel? Und auch die Telemedizin ist Thema – also „die gesundheitliche Betreuung der Patienten über Informations- und Kommunikationstechnologien“ wie Videosprechstunden. Das habe viele Vorteile: zum Beispiel „nachgewiesen gute Behandlungsergebnisse“, „teilweise deutliche Kosteneinsparungen“ und ggf. eine bessere medizinische Versorgung „des ländlichen Raumes oder älterer Personen“.
  • Krankengeld: Der BPI hat hier unter anderem Informationen rund um Leistungen bei häuslicher Krankenpflege zusammengefasst – etwa zu Haushaltshilfen, Übergangs- oder Kurzzeitpflege und vieles mehr.
    BPI-Patientenbroschüre: Von Diagnose bis Nachsorge
    Unterstützung für alle Patient:innen: Ratgeber des BPI. ©iStock.com/nensuria
  • Prävention: Im besten Fall gelingt es, von vornherein zu verhindern, dass Krankheiten entstehen oder sich ausbreiten. Versicherte ab 18 Jahren haben einmalig und ab 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung. So sollen „gesundheitliche Risiken und Belastungen frühzeitig erfasst“ und bestimmte Erkrankungen möglichst früh erkannt werden. Krankenkassen bieten zudem Leistungen an, die über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehen. Darunter sind Reiseschutzimpfungen. Der BPI klärt zudem darüber auf, wann und wie ein Kuraufenthalt möglich ist.
  • Nachsorge: „Nach einer Erkrankung oder Operation gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung auf Ihrem Weg der Genesung“, erklärt der Pharmaverband. So gibt es diverse Angebote der medizinischen Rehabilitation (ambulant bzw. stationär) sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder neue Berufschancen zu eröffnen. Auch Infos rund um Erwerbsminderungsrente oder Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung sind in der Broschüre zu finden.

Unterstützung für alle Patient:innen

Der Ratgeber des BPI soll Patient:innen „in einer schwierigen gesundheitlichen Situation Unterstützung geben, und sie auf ihrem Weg von Diagnosestellung über die Behandlung und Therapie bis hin zur Nachsorge begleiten“, heißt es. Es sei, betont Joachimsen, „wichtig, im Falle von Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu wissen, wie ich mich selbst in den Behandlungsprozess einbringen kann.“

Weiterführender Link:
Patientenbroschüre „Wissenswertes für Patienten von Diagnosestellung bis Nachsorge“ des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI)

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