Die Fakten
- Im deutschen Arzneimittelmarkt gibt es 35 Instrumente, die Arzneimittelpreise umsatz- oder absatzsteuernd dämpfen. Im aktuell diskutierten Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) werden neue ins Spiel gebracht.
- Allein im Jahr 2025 hat die Pharmaindustrie mit Einsparungen in Höhe von 29 Milliarden Euro zur Stabilisierung der GKV beigetragen; das BStabG sieht zusätzliche Einsparungen vor.
- Nach Berechnungen der Pharmainitiative Bayern machen neue Arzneimittel nur 7,6 Prozent der gesamten GKV-Leistungsausgaben aus.
Von A wie „Allgemeiner Herstellerrabatt“ oder „AMNOG-Leitplanke“ über F wie „Festbetragsgruppe“, O wie „Orphan-Drug-Umsatzschwelle“ oder Z wie „Zusätzlicher Generikaabschlag“ – um die Preise für Arzneimittel zu regulieren, fehlt es im GKV-Kosmos nicht an Fantasie. „Preisanker, Abschläge und Rabatte, Verhandlungsmechanismen, Festbetragslogiken, Substitutions- und Handelsstufenregeln – über die Jahre ist ein Wirrwarr von teils widersprüchlichen, teils sich verstärkenden Regelungen entstanden. Also kurzum: Das Gegenteil von verlässlichen, transparenten und sicheren Rahmenbedingungen“, kommentiert Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des Pharmaverbands BPI, die von Pharma Fakten vorgelegte Liste.
Diese Liste zeigt:
- Für Arzneimittelinnovationen ist das AMNOG der zentrale Preisanker: Der jeweilige Zusatznutzen gegenüber bestehenden Therapien (den Vergleichstherapien) bestimmt die Verhandlungsposition des Pharmaunternehmens beim Erstattungsbetrag, den die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zahlen müssen.
- Für patentfreie bzw. austauschbare Arzneimittel wirken vor allem Festbeträge, Rabattverträge, Generikaabschläge und Aut-idem-Regelung.
- Für alle Marktsegmente kommen gesetzliche Abschläge und regulierte Handelsmargen hinzu; mehrere Instrumente können gleichzeitig greifen.
„In der Praxis wirken die Instrumente selten für sich allein, die darf man nicht isoliert betrachten“, sagt Joachimsen. „Typische Kumulationen sind etwa Festbetrag plus Rabattvertrag plus Aut-idem bei Generika, oder AMNOG-Erstattungsbetrag plus gesetzliche Abschläge bei neuen Wirkstoffen sowie Preismoratorium plus Herstellerabschläge bei Bestandsmarktprodukten.“

Er ergänzt: „Im Ergebnis haben wir heute ein problematisches Niedrigpreisniveau erreicht, auf dem eine nachhaltige Versorgung nicht mehr mit Sicherheit zu gewährleisten ist.“ Bei durchschnittlichen Tagestherapiekosten von 6 Cent lassen sich Generika, die rund 80 Prozent der Arzneimittelversorgung ausmachen, in Deutschland oft nur noch unter Verlusten herstellen. Die Folge ist, dass die Abhängigkeit gerade von asiatischen Märkten steigt – und die Versorgungssicherheit der Menschen im Land im Falle globaler Krisen gefährdet ist.
Ein weiteres Problem ist die Regulierungsdichte: „Der Markt ist völlig überreguliert“, so der BPI-Hauptgeschäftsführer. „Seit 30 Jahren immer neue Eingriffe, immer mehr Einzelmaßnahmen, aber kein Zielbild, kein Plan, wie das Gesundheitssystem aussehen soll. Hier muss entrümpelt werden. Nur leider geschieht das Gegenteil: Das BStabG sieht weitere Regelungen vor, die nur mit großem Verwaltungsaufwand umzusetzen sind. Ein ‚dynamischer‘ Herstellerrabatt der jede Planungssicherheit wegfegt; noch mehr Kostendruck durch noch mehr Rabattverträge; ein noch größerer ‚Preisdeckel‘ als ohnehin schon.“
Arzneimittel: Strafsteuern auf Innovationen
Die Regulierungswut treibt bisweilen skurrile Blüten. Im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde 2022 ein Abschlag auf Kombinationstherapien geboren – eine Regelung, die nach pauschalem Herstellerrabatt und dem verhandelten AMNOG-Erstattungsbetrag noch einmal einen 20-prozentigen Abschlag obendrauf setzte. Das ist im Grunde eine Strafsteuer auf Innovationen und vor dem Hintergrund, dass Kombitherapien den Trend zur modernen, personalisierten Medizin prägen, medizinisch und versorgungstechnisch nicht sinnvoll. Nun soll das Instrument im Rahmen des BStabG wieder abgeschafft werden: Ein großer administrativer Aufwand ohne nennenswerte Wirkung war damit kreiert und neue Möglichkeiten, Krankheiten besser zu behandeln, auf ein reines Kostenproblem reduziert worden. Es wäre eines der wenigen Beispiele, dass einmal etablierte Instrumente tatsächlich wieder abgeschafft werden.

Im Gesundheitssystem ist über die Jahre eine regulatorische Sedimentschicht entstanden. Joachimsen: „Jedes Jahr mindestens eine neue Regelung obendrauf, um auf ein spezifisches Problem zu reagieren. Es finden weder eine Folgenabschätzung für die Versorgung noch eine Überprüfung auf Wirksamkeit, Sinnhaftigkeit oder Widersprüchlichkeit statt.“ Aus seiner Sicht zeigt die Liste noch etwas: „Die gerade von den Krankenkassen transportierte Geschichte, dass die pharmazeutische Industrie bei den Sparbemühungen geschont wird, lässt sich schon heute mit 35 Gründen widerlegen. Morgen werden es noch mehr sein.“
Hier zum Download: „35 Preisregulierungs- und Steuerungsinstrumente im deutschen Arzneimittelmarkt“
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Kurz vor der ersten Lesung des bereits jetzt hochumstrittenen Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) im Bundestag hat sich der Pharmaverband BPI noch einmal positioniert: Statt eines Spargesetzes braucht Deutschland dringend eine strukturelle, „echte Gesundheitsreform“, so sein Vorsitzender Oliver Kirst auf der Hauptversammlung des Verbandes. Durch die Pläne der Regierung werde „nichts besser, sondern höchstens billiger.“ Der dort geplante dynamische Herstellerrabatt sei eine „Katastrophe“ für die Unternehmen; durch das Gesetz werde die Deindustrialisierung des Landes vorangetrieben.

An Arzneimitteln sparen: So koppelt sich Deutschland vom medizinischen Fortschritt ab
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