
Ipsen ist ein mittelständisches, europäisch geprägtes Biopharmaunternehmen. Wie wichtig ist da die Bundesrepublik?
Dr. Gabriele Kothny: Deutschland ist der wichtigste Pharmamarkt in Europa und von zentraler Bedeutung für die europäische Branche. Ipsen ist hier tief verwurzelt: Seit über 40 Jahren setzen wir uns in Deutschland für Patient:innen mit onkologischen und neurologischen sowie seltenen Erkrankungen ein – also in Bereichen mit hohem ungedeckten medizinischen Bedarf. Von weltweit 5.500 Mitarbeitenden beschäftigt Ipsen allein am Standort München über 200 Menschen, die sich – unter anderem – um den Vertrieb von Medikamenten in Deutschland kümmern sowie alles daransetzen, dass klinische Studien auch in Deutschland durchgeführt werden. Die deutsche Bundesregierung hat die Pharma-Branche als Schlüsselindustrie identifiziert. Sie trägt maßgeblich zur Wirtschaft und zur Versorgung von Patient:innen mit innovativen Therapien bei. Gleichzeitig stehen wir im internationalen Wettbewerb um Investitionen, klinische Entwicklung und die Priorisierung neuer Therapien. Deshalb sind verlässliche Rahmenbedingungen besonders wichtig: Wir können Innovation vorantreiben, brauchen dafür aber Planungssicherheit.
Der Hauptsitz von Ipsen ist in Paris. Hinzu kommen Firmenstandorte weltweit. Inwiefern könnte die aktuelle Arzneimittelpolitik verändern, welche Bedeutung der Standort Deutschland einnimmt?
Kothny: Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz markiert eine grundlegende Zäsur in der Arzneimittelpolitik. Die geplanten Kostensenkungen sind aus unserer Sicht zu kurzfristig gedacht, da sie die Innovationskraft und wirtschaftliche Entwicklung der Branche dauerhaft schwächen. Das schadet auch insgesamt dem Innovationsstandort Deutschland.
Können Sie das näher ausführen?

Kothny: Gerade die Entwicklung von Therapien gegen seltene Erkrankungen ist anspruchsvoll und risikoreich. Wenn dynamische Abschläge, neue Preis-Mengen-Mechanismen oder unscharfe Austauschbarkeitslogiken die wirtschaftliche Grundlage verändern, wird der Standort unberechenbarer. Dies gilt umso mehr mit Blick auf die veränderte geopolitische Wettbewerbssituation: Das sich in den USA implementierende Most Favored Nation Prinzip (MFN) erhöht den Druck auf europäische Märkte zusätzlich, weil deutsche Preise damit stärker in globale Preis- und Launch-Entscheidungen einfließen. Gleichzeitig investieren Länder wie China massiv in klinische Forschung, Biotechnologie und den Aufbau eigener Innovationsökosysteme. Der internationale Wettbewerb um Studien, Patente und Investitionen hat sich dadurch deutlich verschärft. Gerade deshalb braucht Europa und insbesondere Deutschland verlässliche und planbare Rahmenbedingungen. Für mittelständische, hochspezialisierte Unternehmen, wie Ipsen, kann die Entscheidung darüber, wo innovative Therapien entwickelt und vertrieben werden, besonders schwer wiegen, weil Ressourcen gezielt eingesetzt und Prioritäten sehr sorgfältig geplant werden müssen.
Inwiefern könnte das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) die Situation für die Patient:innen in Deutschland verschlechtern?
Kothny: Wenn zusätzliche Preissteuerungsinstrumente dazu führen, dass der Zugang zu innovativen Therapien schwieriger wird, trifft das am Ende die Patient:innen, insbesondere kleine und vulnerable Gruppen, etwa bei seltenen Erkrankungen. Häufig geht es dabei um schwere, komplexe Erkrankungen, lange Wege bis zur Diagnose und Menschen, für die es kaum Behandlungsoptionen gibt. Für diese Menschen sind Innovationen kein Extra, sondern oft die erste echte Perspektive. Gerade bei seltenen Erkrankungen entscheidet sich der Zugang nicht allein mit der Zulassung. Entscheidend ist, ob eine Therapie nach AMNOG, Preisverhandlung und nationalen Erstattungspfaden auch tatsächlich schnell verfügbar wird und verfügbar bleibt. Der Gesetzgeber hat daher im AMNOG besondere Regeln für Orphan Drugs zur Behandlung seltener Erkrankungen geschaffen. Das ist wichtig, weil die Entwicklung solcher Therapien besonderen Bedingungen unterliegt. Dieser Schutz muss aber auch in der Praxis ankommen. Es wäre widersprüchlich, Orphan Drugs im AMNOG gezielt zu stärken, sie aber gleichzeitig durch neue Abschläge, Preis-Mengen-Regeln oder Rabattverträge wieder stärker unter Druck zu setzen. Am Ende könnte das dazu führen, dass neue Therapien Patient:innen später oder nur eingeschränkt erreichen.
Die Diskussion um die GKV-Stabilisierung und die Finanzierung von Innovation klingt nach Fachdebatte. Warum sollte Patient:innen das interessieren?

Kothny: Weil es am Ende um Verfügbarkeit geht, also darum, ob Patient:innen die für sie beste Therapie erhalten oder die oberflächlich betrachtet günstigste. Wenn medizinische Entscheidungen stärker von ökonomischen Vorgaben geprägt werden, geht dies zulasten der Patient:innen. Auch ein früher Zugang zu neuen Medikamenten kann entscheidend sein, gerade für Menschen mit schwerwiegenden Erkrankungen. So können Patient:innen durch die Teilnahme an klinischen Studien von den neuesten medizinischen Fortschritten profitieren. Werden die Rahmenbedingungen an einem Standort schlechter, wird es schwieriger für Unternehmen, dort klinische Forschung durchzuführen und somit neue Therapien frühzeitig in die Versorgung zu bringen.
Manche Kritiker:innen sind der Ansicht, dass die Pharmabranche im Gesetzesvorschlag zu sehr geschont würde. Was meinen Sie dazu?
Kothny: Was oft übersehen wird: Bereits jetzt leisten die Pharmaunternehmen durch die schon bestehenden Rabatte einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Stabilisierung des Gesundheitssystems. Im Jahr 2025 summierten sich diese Entlastungsbeiträge auf rund 29 Milliarden Euro. Eine nun zusätzlich geplante Dynamisierung des Herstellerrabatts, dessen Anstieg außerhalb des Einflussbereichs des einzelnen Pharmaunternehmens liegt, dämpft die Investitionsbereitschaft und läuft dem Ziel zuwider, ein innovationsfreundliches Geschäftsumfeld zu schaffen. Er nimmt Unternehmen die Planbarkeit. Aus einem bekannten Abschlag würde ein jährlich neu berechneter Unsicherheitsfaktor. Nach den im Kabinettsentwurf zugrunde gelegten Schätzungen könnten die im BStabG insgesamt angedachten zusätzlichen Netto-Belastungen für die innovative Arzneimittelindustrie von fast einer Milliarde Euro im Jahr 2027 auf über sechs Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Das ist keine punktuelle Korrektur, sondern wachsende strukturelle Unsicherheit.
Wie hoffnungsvoll sind Sie, was die Zukunft des Standorts Deutschland angeht?
Kothny: Deutschland ist ein enorm wichtiger Standort für forschende pharmazeutische Unternehmen. Damit das so bleibt und der zügige und umfassende Therapiezugang für Patient:innen hierzulande auch zukünftig gesichert ist, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen – gerade für mittelständische Unternehmen, die Innovation in spezialisierten Therapiegebieten vorantreiben.
Was heißt das konkret?

Kothny: Der dynamische Herstellerabschlag muss gestrichen werden. Falls der Gesetzgeber dennoch daran festhält, darf er nicht unbegrenzt und unkalkulierbar wirken. Es braucht dann mindestens eine klare Deckelung, eine Befristung und eine verbindliche Evaluation. Zudem müssen Orphan Drugs und patentgeschützte pädiatrische Arzneimittel wirksam vor der Dynamisierung geschützt werden. Wer kleine, besonders vulnerable Patientengruppen politisch besonders anerkennt, darf ihren Zugang zu neuen Therapien nicht durch zusätzliche Unsicherheit erschweren. Das gilt besonders für innovative Therapien für Kinder und Jugendliche mit seltenen oder schwerwiegenden Erkrankungen. Hier sind Studienpopulationen klein, Entwicklungswege lang und die ethischen Anforderungen besonders hoch — gerade deshalb dürfen pauschale Sparmechanismen den frühen Zugang nicht gefährden. Und die sogenannte Standortausnahme muss praxistauglich werden. Sie soll ja eine Abmilderung des Herstellerrabatts zumindest für neu eingeführte Medikamente ermöglichen. Doch die geforderten Mindestzahlen für lokale Studienteilnehmer und Produktion in Deutschland sind kaum erfüllbar. Moderne Arzneimittelentwicklung ist europäisch und global arbeitsteilig organisiert. Deshalb sollten klinische Forschung, Produktion, Investitionen, Beschäftigung oder resiliente europäische Lieferketten alternativ berücksichtigt werden — nicht nur kumulativ und nicht ausschließlich national verengt.
Noch etwas?
Kothny: Rabattverträge dürfen im patentgeschützten Markt nur dort möglich sein, wo tatsächliche medizinische Austauschbarkeit fachlich belegt ist. Vergleichbarkeit allein reicht dafür nicht aus. Entscheidend müssen Patientengruppe, Nutzen- und Nebenwirkungsprofil, Sicherheit, Anwendung, Versorgungsrealität sowie die fachliche Bewertung durch G-BA und relevante Fachgesellschaften sein.
Ihr Fazit?
Kothny: Finanzielle Stabilität ist wichtig. Aber sie gewinnt erst dann ihren Sinn, wenn sie gute Versorgung und wirtschaftlichen Aufschwung möglich macht. Genau daran sollte sich dieses Gesetz messen lassen.
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