
Der Entwurf sieht einen „dynamisierten“ Herstellerrabatt auf Arzneimittelinnovationen vor, der im Nachhinein nach oben angepasst werden kann, wenn die Ausgaben der GKV für Arzneimittel den vorher verabredeten Rahmen überschreiten. Für den BPI-Chef ist das „ein Stoppschild für medizinischen Fortschritt“. „Arzneimittelhersteller werden künftig eine Strafgebühr zahlen, wenn sie mit neuen Präparaten Therapien und damit Heilungschancen verbessern, Leben verlängern oder gar retten.“ Dabei lässt sich mit Arzneimitteln Geld sparen: Wenn sie dazu beitragen, dass Komplikationen einer Erkrankung und langwierige Krankenhausaufenthalte vermieden werden. Oder wenn sie wie im Fall von Impfstoffen Krankheiten (und somit Arzt- und Klinikbesuche) verhindern, bevor sie entstehen. Oder wenn sie chronische Leiden so gut behandelbar machen, dass die Betroffenen trotz Erkrankungen arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Durch den Herstellerrabatt werden Arzneimittel auf ihre direkten Kosten reduziert; es werden neben dem individuellen Nutzen für die Behandelten die gesamtgesellschaftlichen Effekte ausgeblendet.
Herstellerabschläge: Eine teure Variante des Sparens

Mit dem „dynamisierten“ Herstellerrabatt werden Investitionen schlicht „unkalkulierbar“, ergänzt der Pharmaverband vfa. Und gerade mit Blick auf die geopolitischen Verschiebungen sagt vfa-Chef Han Steutel: „Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist.“ Dabei ist die Faktenlage relativ eindeutig: An Arzneimitteln sparen ist in der Regel kontraproduktiv. Darauf deuten Studien und Untersuchungen wie jene des BASYS-Instituts im Auftrag der Pharmainitiative Bayern hin. Demnach könnte einer Anhebung des Herstellerabschlag in Höhe von einem Euro ein volkswirtschaftlicher Wertschöpfungsverlust von bis zu 3,80 Euro gegenüberstehen. Denn ein erhöhter Zwangsrabatt, der die Einnahmen der Pharmaunternehmen mindert, hat nicht nur Auswirkungen auf deren Wertschöpfung, sondern auch auf die Wertschöpfung vorgelagerter Wirtschaftsbereiche. Und er entzieht den Firmen Mittel, die sie sonst in die Forschung an den Arzneimitteln von morgen hätten stecken können. Statt mit Arzneimitteln wird nun wieder an Arzneimitteln gespart.
Gerade weil man dies verhindern wollte, hat die Ampel-Regierung die Pharmastrategie verabschiedet, die von der Merz-Regierung bekräftigt wurde. Im Koalitionsvertrag heißt es wenig bescheiden: „Wir werden Deutschland zum weltweit innovativsten Chemie-, Pharma- und Biotechnologiestandort machen.“ Der Koalitionsvertrag sei ganz offensichtlich nicht mehr Grundlage der Regierungspolitik, so der BPI trocken. Statt die pharmazeutische Industrie als „Leitindustrie“ zu stärken, wie es dort heißt, geschehe das genaue Gegenteil.
Ausnahmeregelungen: „Reine Kosmetik“

Auf der Zielgeraden der Beratungen hat es noch eine Ausnahmeregelung in den Entwurf geschafft. Demnach sind laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums von dem Zwangsrabatt u. a. neu eingeführte Arzneimittel ausgenommen, „die in Deutschland in klinischen Prüfungen waren bzw. bei denen der Wirkstoff auch in Deutschland produziert wird.“ Diese Regelung werde aber kaum greifen, sagt der vfa voraus: „Weil in einer globalen Organisation kein Produkt nur an einem Standort erforscht, produziert und gelagert wird. Ein ´Deutschland-Rabatt`, der keiner ist, ist reine Kosmetik.“
Aus Sicht der pharmazeutischen Industrie sind auch die geplanten Rabattverträge für „therapeutisch vergleichbare“ patentgeschützte Arzneimittel innovationsfeindlich. Das erklärte Ziel der Maßnahme ist es, auch in diesem Bereich mehr Preiswettbewerb sicherzustellen. Für den vfa ist das ein „grundlegender Systemwechsel.“ Therapieentscheidungen würden damit „künftig vorrangig an Preiskriterien ausgerichtet. Die Konsequenz: Über den Zugang zu innovativen Arzneimitteln entscheidet immer weniger der medizinische Nutzen, sondern zunehmend der günstigste Preis.“ Und Oliver Kirst sagt: „Wir haben im Generika-Markt gesehen, was ein Rabattvertragssystem, das ausschließlich auf den Preis fixiert ist, anrichten kann: Lieferengpässe, zunehmende Abhängigkeit von Produzenten aus Asien, vor allem China. Das Problem Lieferengpässe wird sich so noch verschärfen, die Versorgung betroffener Patienten noch weiter verschlechtern.“
Kopfschütteln herrscht auch über die Entscheidung, Abschläge auf Impfstoffe einzuführen. Angesichts des Nachholbedarfs gerade im Bereich der Prävention und den sinkenden Impfquoten ist diese Sparmaßnahme „völlig unverständlich“, findet der vfa.
GKV-Spargesetz: „Deutschland schwächt sich selbst“
Anders als von Krankenkassen-Seite oft zu hören ist, sind diese zusätzlichen Belastungen für die Industrie „enorm – gerade mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit“, so Steutel. Schon heute trägt die Pharmabranche mit rund 29 Milliarden Euro pro Jahr zur GKV-Finanzstabilisierung bei – denn es gibt bereits über 30 verschiedene Regulierungsinstrumente, die die Arzneimittelpreise drücken sollen. Nun kommen weitere Sparmaßnahmen hinzu in einer Zeit, in der die Branche weltweit vor großen Herausforderungen steht. Die Spielregeln globaler Industrien würden sich ohnehin bereits spürbar verändern – „insbesondere durch die US-Politik aus Preisreferenzierung und Zöllen“. Umso problematischer sei es, wenn Deutschland jetzt zusätzlich Standortunsicherheit erzeugt.
Erst vor kurzem hatte der vfa erklärt: „Wenn US-Preise auf niedrigere Preisniveaus in Referenzmärkten Bezug nehmen, können zusätzliche Abschläge in Deutschland weit über den heimischen Markt hinauswirken. Damit steigt das Risiko, dass der Preisdruck in Deutschland auch internationale Preisauswirkungen auslöst und frühe Markteinführungen unattraktiver werden.“ Dabei entgeht schon heute den Patient:innen in Deutschland jedes dritte in den USA zugelassene neue Arzneimittel.
Und dann wäre da noch die Tatsache, dass die pharmazeutische Industrie eine der wenigen noch wachsenden Industrien in Deutschland ist. Wirtschaftlich ist sie also wichtiger denn je.

Kritik am GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz kommt jedenfalls von allen Seiten. Und eine Forderung sticht über fast alle Akteur:innen im Gesundheitssystem hinweg besonders hervor: die Auslagerung der versicherungsfremden Leistungen bzw. der Beiträge für Bürgergeldbeziehende aus der Finanzierungsverantwortung der GKV. Der AOK-Bundesverband erklärt dazu, dass „die im ersten Schritt vorgesehene Anhebung der Bundesmittel zur Erstattung der Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern mit 250 Millionen Euro allenfalls symbolisch“ ausfalle. „Das ist keine konsistente Politik, sondern ein Taschenspielertrick auf Kosten der Beitragszahlenden.“ Hat die Politik am Ende ein Gesetz entworfen, das an den falschen Stellen spart, die wahren Probleme und Ineffizienzen im Gesundheitssystem nicht angeht und stattdessen die hiesige Gesundheitsversorgung und Wirtschaftskraft schmälert?
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