Die Fakten
- Jeden Tag mehr als 1 Milliarde Euro: Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geben jährlich rund 370 Milliarden Euro für die Versorgung von rund 75 Millionen Versicherten aus.
- Derzeit steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Ausgaben: Aus dem ursprünglich auf 17 Milliarden Euro veranschlagten Finanzloch für das Jahr 2027 sind mittlerweile mehr als 19 Milliarden Euro geworden.
- Mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) will die Bundesregierung gegensteuern. Der Gesetzentwurf ist stark umstritten und würde in der jetzigen Fassung rund 16 Milliarden Euro einsparen.
Gesundheitsministerin zu sein – das dürfte für die allermeisten Menschen schon in normalen Zeiten nicht unter der Rubrik „Traumberuf“ firmieren. Aber die Zeiten sind nicht normal: Das GKV-Spargesetz – offiziell: „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ oder auch Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) – ist eine Operation am offenen Herzen. Noch während der parlamentarischen Beratung wird klar, dass das vom Bundesgesundheitsministerium anvisierte Einsparvolumen – rund 16 Milliarden Euro – nicht ausreichen wird. Die Kostendynamik hat noch eine Schippe draufgelegt, der Handlungsdruck steigt, die Kritik wächst: Es ist das Hauptthema auf dem HSK; dem Hauptstadtkongress für Medizin und Gesundheit, der jedes Jahr in Berlin stattfindet.

Ministerin Nina Warken wehrte sich gleich zu Beginn des Gesundheitsgipfels gegen die massive Kritik und bemängelte, dass niemand „belastbare Gegenvorschläge“ vorlege. Dabei sei es Konsens, dass gespart werden müsste. Und sie merkte an, dass der Bund nun erstmals in die Gegenfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen einsteige. Damit meint sie den Plan von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, einen Teil der Gesundheitskosten von Bürgergeld- bzw. Grundsicherungsempfängern, die seit Jahren von den GKV-Versicherten bezahlt werden müssen (statt aus den Sozialausgaben des Bundes), auszugleichen. Die belaufen sich auf rund 12 Milliarden Euro; das Finanzministerium will allerdings lediglich 250 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Noch pikanter: Gleichzeitig streicht der SPD-Mann zwei Milliarden am Bundeszuschuss zugunsten der GKV: Der „Einstieg“ in die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen kostet die Beitragszahlenden unter dem Strich also erstmal 1,75 Milliarden Euro. Dr. Andreas Storm, er ist Chef der DAK Gesundheit, ordnete das ein: „Der Bund nimmt Geld aus der GKV, um damit den Bundeshaushalt zu sanieren. Das geht nicht.“ Der Zuschuss in Höhe von 250 Millionen Euro bezeichnet er als einen „Treppenwitz der Sozialgeschichte“.
GKV-Spargesetz: „Feuer mit Benzin löschen“

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, sieht das Gesetz bereits gescheitert. „Es wird keine Beiträge stabilisieren können und wir werden eine Erhöhung bekommen – und das schon, weil der Finanzminister noch einmal kräftig in die Kassen greift und Feuer mit Benzin löscht“. Wenn das Gesetz so komme, werde das die Niedergelassenen hart treffen; Gassen prognostiziert je nach Fachgruppe ein Minus von 10 bis 12 Prozent beim Umsatz. „Das ist substantiell und ähnlich wie die Krankenhäuser werden sie darauf nur reagieren können, indem sie Personal freisetzen, um die Kosten zu decken.“ Was er meint: „Das, was angeboten wird, wird nicht schlechter, aber es wird weniger.“ Wer dabei nicht an längere Wartezeiten denkt, hat nicht verstanden, was Gassen sagen will.
Darauf hatte auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hingewiesen. Professorin Dr. Henriette Neumeyer kritisiert den einseitigen Kostendruck des Gesetzentwurfes. Deutschlands Krankenhäuser stehen für den größten Kostenblock in der GKV. „Aber für uns handelt es sich hier um die Finanzierung medizinischer Versorgung.“ Und da gleichzeitig nicht dereguliert, entbürokratisiert oder der Aufwand verringert werde – nach dem Motto: alles soll bleiben, wie es ist, aber weniger kosten – bleibe nur das Thema Job-Abbau. Den Kliniken stünde das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern deutlich darüber.
Forschung und Entwicklung: „Wir brauchen Arzneimittelinnovationen“
Auch die forschenden Pharmaunternehmen gehören – milde formuliert – nicht zu den Fans des Entwurfes. Ob ein dynamisierter Herstellerrabatt nach Kassenlage (wohl eher vom Tisch) oder ein höherer Rabatt, dessen spekulierte Höhe auf dem Berliner Polit-Parkett analog zum wachsenden Defizit der GKV wie im Fieber steigt – die Industrie hatte nach den Bekenntnissen der politischen Entscheidungsträger etwas anderes erwartet. Von „Leit- und Schlüsselindustrie“ war da die Rede gewesen – gerade, weil sich die industrielle Gesundheitswirtschaft in den vergangenen Jahren zu einer wichtigen Säule für wirtschaftliche Prosperität gemausert hat. Die Deutschland-Chefin von AstraZeneca Alexandra Bishop betont: „Was wir brauchen, sind Arzneimittelinnovationen. 70 Prozent der Lebenszeitverlängerung der vergangenen zwei Dekaden gehen auf das Konto von neu entwickelten Arzneimitteln.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass die Forschung vor der nächsten großen Welle von Innovationen stehe, beklagte auch sie: „Wir reden nur über Kosten – und nicht über die strategische Relevanz dieser Industrie.“ (siehe auch: „Ein Kostenfaktor? Die stille Systemrelevanz der Pharmaindustrie“) Die Managerin machte deutlich: „Wir verlieren massiv die globale Wettbewerbsfähigkeit.“ Das BStabG werde das noch verschlimmern und den aktuellen Sparbeitrag der Pharmaindustrie zugunsten der GKV in Höhe von rund 29 Milliarden Euro pro Jahr vervielfachen.

Patrick van der Loo vom US-Unternehmen Pfizer betonte: „Das ist nicht nur eine Frage der Gesundheits- sondern auch der Industriepolitik.“ Alle hätten Interesse an stabilen Kassenfinanzen, aber er erinnerte an die Zielvorgabe der Regierung, einen der modernsten und besten Pharmastandorte weltweit ermöglichen zu wollen. „Das eine schließt das andere nicht aus.“ Die Botschaft dieser globalisierten Forschungsindustrie ist klar: Die medizinische Versorgung der Menschen wird sich verschlechtern, wenn die Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung nach einem System honoriert werden, deren Maßstab die desolate Kassenlage eines ineffizienten Gesundheitswesens ist und nicht der Nutzen dieser Innovation für Mensch und Gesellschaft (s. auch: „Gesundheitsreform: „Mit und nicht an Arzneimitteln sparen“).
Das BStabG – noch ist es ein Entwurf. Ihn zum Gesetz zu machen, hat sich die Koalition ein wenig mehr Zeit genommen, als bisher veranschlagt. Aber das erklärte Ziel ist immer noch: Vor der Sommerpause soll es verabschiedet sein. Die Finanzkommission Gesundheit, die die Sparvorschlagsliste für das BStabG erarbeitet hatte, sitzt bereits an Teil 2 des Arbeitsauftrages – nämlich Ideen für eine langfristig wirkende Strukturreform der GKV zu erarbeiten. KBV-Chef Gassen sagt dazu: „Es ist ein ungewöhnlicher Politikansatz, erstmal ein Spargesetz zu machen und dann die Reform – nach dem Motto: Wer dann noch steht, mit dem machen wir dann die Reform.“ Abgesehen davon, dass zumindest der Finanzminister seinen Finanzierungsverpflichtungen nachkommen müsse.
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