Artikel, Geschichten, Fakten – zu Themen aus Gesundheit und Pharma

AMNOG – Die umfassendste Umwälzung des deutschen Arzneimittelmarktes

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat für die Etablierung neuer Medikamente die bislang weitreichendsten Folgen. Seine Einführung kam überraschend und war die bislang größte Zäsur für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland. Die Gestaltung des AMNOG entsprach weitgehend den Vorstellungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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Barmer GEK fordert noch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel

Die Gesetzliche Krankenversicherung führt die Debatte um eine Ausweitung der Nutzenbewertung für neue Arzneimittel hartnäckig weiter. Bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2015 schlugen der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub, und Studienautor Gerd Glaeske zwei Erweiterungen für das AMNOG-Verfahren vor. Die unter anderem geforderte Schnellbewertung allerdings gibt einem bestehenden Problem allerdings nur einen neuen Namen.

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Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.

NOAKs bieten bessere Behandlungsmöglichkeiten

Drei Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Gerinnungshemmern, den „Neuen oralen Antikoagulantien“ (NOAKs): Prof. Dr. Christian Hamm, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), nimmt Stellung zu den Vorteilen der neuen Generation der Gerinnungshemmer.

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Dr. Theodor Windhorst  Ärztekammerpräsident Westfalen-Lippe  sieht das überarbeitete Antikorruptionsgesetz als probates Instrument gegen Bestechlichkeit. Foto: © AEKWL

Für Windhorst bleiben beim Antikorruptionsgesetz viele Fragen offen

Von der Einführung des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen erhofft sich die Bundesregierung eine abschreckende Wirkung, weil künftig dadurch Vorteilsnahmen von Heilberuflern wie Ärzten mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst hat grundsätzlich nichts gegen die Ahndung von Verstößen der Ärzteschaft einzuwenden. Doch enthält der Gesetzesentwurf seiner Auffassung nach zu viele Ungenauigkeiten.

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AMNOG – Die umfassendste Umwälzung des deutschen Arzneimittelmarktes

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) hat für die Etablierung neuer Medikamente die bislang weitreichendsten Folgen. Seine Einführung kam überraschend und war die bislang größte Zäsur für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland. Die Gestaltung des AMNOG entsprach weitgehend den Vorstellungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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Barmer GEK fordert noch eine Nutzenbewertung für Arzneimittel

Die Gesetzliche Krankenversicherung führt die Debatte um eine Ausweitung der Nutzenbewertung für neue Arzneimittel hartnäckig weiter. Bei der Vorstellung des Arzneimittelreports 2015 schlugen der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Christoph Straub, und Studienautor Gerd Glaeske zwei Erweiterungen für das AMNOG-Verfahren vor. Die unter anderem geforderte Schnellbewertung allerdings gibt einem bestehenden Problem allerdings nur einen neuen Namen.

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Fortschritte in der Leukämie-Behandlung - die Überlebenskurven haben sich bei den akuten als auch bei den chronischen Leukämien deutlich verbessert. Logo: © Pharma Fakten e.V.

NOAKs bieten bessere Behandlungsmöglichkeiten

Drei Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den neuen Gerinnungshemmern, den „Neuen oralen Antikoagulantien“ (NOAKs): Prof. Dr. Christian Hamm, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK), nimmt Stellung zu den Vorteilen der neuen Generation der Gerinnungshemmer.

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Dr. Theodor Windhorst  Ärztekammerpräsident Westfalen-Lippe  sieht das überarbeitete Antikorruptionsgesetz als probates Instrument gegen Bestechlichkeit. Foto: © AEKWL

Für Windhorst bleiben beim Antikorruptionsgesetz viele Fragen offen

Von der Einführung des Antikorruptionsgesetzes im Gesundheitswesen erhofft sich die Bundesregierung eine abschreckende Wirkung, weil künftig dadurch Vorteilsnahmen von Heilberuflern wie Ärzten mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst hat grundsätzlich nichts gegen die Ahndung von Verstößen der Ärzteschaft einzuwenden. Doch enthält der Gesetzesentwurf seiner Auffassung nach zu viele Ungenauigkeiten.

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Kommentar

GKV-Spargesetz: Das Narrativ stimmt nicht

Die Bundesregierung betont, dass sie mit dem vorgelegten Entwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) „allen Beteiligten – von der Pharmaindustrie über die Ärztinnen und Ärzte bis hin zu den Krankenhäusern – etwas abverlangt, um dieses System zukunftsfähig zu machen.“ Das aber ist nicht nur der falsche Weg – es stimmt auch einfach nicht. Ein Kommentar von Florian Martius.

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