
Abschlag auf Kombitherapien: 20 Prozent rückwärtsgewandt
Das Spargesetz des Bundesgesundheitsministers sieht einen pauschalen 20-prozentigen Abschlag auf Kombinationstherapien vor; also auf Arzneimittel, die ihre volle Wirksamkeit in der Verbindung mit einem weiteren oder mehreren Wirkstoffen entfalten. Das ist medizinisch nicht begründbar, regulatorisch bedenklich und innovationsfeindlich.